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Büro Zürich

Gründungshafen – Rechtsberatung für Startups.

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Gegründet, weil Gründer bessere Rechtsbegleitung verdienen.

Gründungshafen entstand aus einer einfachen Beobachtung: Viele frühe Startups haben rechtlichen Beratungsbedarf, der weder zum Umfang grosser Wirtschaftskanzleien noch zu allgemeinen Gewerbeberatern passt. Gründer arbeiten unter Zeitdruck, begrenzen Kosten und brauchen klare Antworten – keine juristischen Abhandlungen.

Die Kanzlei wurde im Technopark Zürich angesiedelt, weil hier das Startup-Ökosystem der Deutschschweiz lebt: Gründer, Investoren und Technologieunternehmen unter einem Dach. Diese Nähe ist kein Zufall, sondern Teil der Arbeitsphilosophie.

Wir konzentrieren uns auf drei klar definierte Bereiche: Gesellschaftsgründungen, Finanzierungsrunden und Technologieverträge. Das erlaubt uns, in diesen Feldern wirklich tief zu arbeiten, anstatt ein breites Spektrum oberflächlich abzudecken.

Unser Verständnis von guter Rechtsberatung beinhaltet, dass die rechtliche Dimension in den Kontext des Unternehmens eingebettet wird – nicht isoliert als Formalität, sondern als Teil der strategischen Entwicklung.

8+
Jahre Erfahrung in der Startup-Rechtsberatung
180+
Mandate für Tech-Unternehmen in der Schweiz
3
Kernbereiche, klar abgegrenzt und fachlich vertieft

Die Personen hinter Gründungshafen

MH

Marcus Heller

Gründungspartner · Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt mit Fokus auf Schweizer Gesellschaftsrecht und Startup-Strukturierungen. Früher tätig bei einer Zürcher Wirtschaftskanzlei, heute ausschliesslich für Frühphasenunternehmen.

SK

Sarah Küng

Senior Associate · Venture & Finanzierungsrecht

Spezialisiert auf Investorentransaktionen und Term-Sheet-Verhandlungen. Hat zahlreiche Seed- und Series-A-Runden begleitet, mit Kenntnissen der europäischen und US-amerikanischen VC-Marktpraxis.

LF

Luca Ferretti

Associate · Tech- und Vertragsrecht

Berät Tech-Unternehmen zu SaaS-Verträgen, Datenschutz und Open-Source-Fragen. Technisches Grundverständnis durch Vorstudium in Informatik ermöglicht einen direkteren Austausch mit Entwicklungsteams.

Worauf wir bei unserer Arbeit achten

Zulassung & Standesrecht

Alle Anwälte sind beim Zürcher Anwaltsverband eingetragen und unterliegen den Berufsregeln des BGFA. Standesrechtliche Pflichten sind für uns selbstverständlich.

Datenschutz & Vertraulichkeit

Alle Mandanteninformationen werden verschlüsselt gespeichert und vertraulich behandelt. Unsere Datenschutzpraktiken entsprechen dem revidierten DSG und der DSGVO.

Klare Kommunikation

Wir formulieren unsere Einschätzungen so, dass sie direkt nutzbar sind. Keine überflüssigen Vorbehalte, keine unnötige Länge – sondern Substanz.

Transparente Honorare

Wir besprechen Honorarrahmen vor Mandatsbeginn und halten uns daran. Überraschungen bei der Rechnung helfen niemandem – weder uns noch Ihnen.

Dokumentationsqualität

Verträge und Dokumente werden intern geprüft, bevor sie an Mandanten weitergegeben werden. Präzision im Detail ist ein Grundanspruch unserer Arbeit.

Fortbildung & Marktkenntnis

Das Startup- und Tech-Recht entwickelt sich schnell. Wir halten uns laufend über relevante Rechtsentwicklungen, Marktstandards und VC-Praktiken auf dem aktuellen Stand.

Rechtsberatung im Schnittfeld von Technologie und Unternehmertum

Die rechtlichen Bedürfnisse von Technologieunternehmen unterscheiden sich erheblich von jenen klassischer Gewerbebetriebe. Digitale Produkte, wiederkehrende Erlösmodelle, internationale Nutzerbasis und die Abhängigkeit von Softwarelizenzen schaffen spezifische Vertragsfragen, die vertiefte Kenntnisse erfordern.

Gründungshafen verbindet juristische Sorgfalt mit einem direkten Verständnis für die Arbeit in frühen Unternehmensphasen. Das bedeutet: Einschätzungen, die bei praktischen Entscheidungen helfen, und Dokumente, die dem Qualitätsanspruch von Investoren und Vertragspartnern standhalten.

Die Kanzlei arbeitet ausschliesslich im Schweizer Markt und kennt die lokalen Spezifika des Gründungsrechts, der Handelsregisterpraxis sowie der kantonalen und eidgenössischen Anforderungen. Internationale Aspekte – etwa bei ausländischen Investoren oder grenzüberschreitenden Lizenzverträgen – werden bei Bedarf in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien bearbeitet.

Möchten Sie mehr über unsere Arbeitsweise erfahren?

Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch – unverbindlich und auf Ihre Situation zugeschnitten.

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